Vorteile der Weiterversicherung im Zusatzversicherungstarif
- attraktive Überschussbeteiligung in den Tarifen zusätzlich zum Tarifzins:
(Ø der letzten 22 Jahre im ZV-Tarif A: 0,8 % pro Jahr)
(Ø der letzten 5 Jahre im ZV-Tarif B: 1,9 % pro Jahr)
(Ø der letzten 4 Jahre im ZV-Tarif C: 2,5 % pro Jahr)
- Beitragszahlung vom Brutto (steuer- und sozialversicherungsfrei) über neuen Arbeitgeber möglich
- Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung sind vor staatlichem Zugriff geschützt (Hartz IV - sicher)
- Sicherheit Ihrer Anwartschaft in einer seit über 90 Jahren bewährten Firmenpensionskasse
- flexible Beitragszahlungen
- Möglichkeit der Aussetzung der Beitragszahlung
- keine Provisions- und Abschlusskosten
- Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen sind „Riesterzulage“ - fähig (§ 10a EStG)
Wichtig:
Die Versicherung kann mit Mitgliedsbeiträgen in Höhe von jährlich mindestens 280,88 € bis maximal 8% der jeweils jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2025 = 7.728 €) fortgesetzt werden.
Hier gelangen Sie zum Antragsformular: Formulare/Anträge