Vorteile der Weiterversicherung im Zusatzversicherungstarif

 

  • attraktive Überschussbeteiligung in den Tarifen zusätzlich zum Tarifzins:
    (Ø der letzten 22 Jahre im ZV-Tarif A: 0,8 % pro Jahr)
    (Ø der letzten 5 Jahre im ZV-Tarif B: 1,9 % pro Jahr)
    (Ø der letzten 4 Jahre im ZV-Tarif C: 2,5 % pro Jahr)
  • Beitragszahlung vom Brutto (steuer- und sozialversicherungsfrei) über neuen Arbeitgeber möglich
  • Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung sind vor staatlichem Zugriff geschützt (Hartz IV - sicher)
  • Sicherheit Ihrer Anwartschaft in einer seit über 90 Jahren bewährten Firmenpensionskasse
  • flexible Beitragszahlungen
  • Möglichkeit der Aussetzung der Beitragszahlung
  • keine Provisions- und Abschlusskosten
  • Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen sind „Riesterzulage“ - fähig (§ 10a EStG)

 

 

Wichtig:

Die Versicherung kann mit Mitgliedsbeiträgen in Höhe von jährlich mindestens 280,88 € bis maximal 8% der jeweils jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2025 = 7.728 €) fortgesetzt werden.

 

Hier gelangen Sie zum Antragsformular: Formulare/Anträge