Entgeltumwandlung und Altersvorsorge

Die Sicherung des Lebensstandards im Alter, bei Invalidität und im Todesfall für die Hinterbliebenen stützt sich bekanntlich auf die „drei Säulen“
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • betriebliche Altersversorgung
  • Eigenvorsorge.
 
Im Hinblick auf die immer schwieriger werdende gesamtwirtschaftliche Lage sowie die zunehmenden Belastungen der öffentlichen Haushalte und sozialen Sicherungssysteme, auch gerade wegen der demografischen Entwicklungen in Deutschland, wird es immer wichtiger, eigene Maßnahmen zu einer zusätzlichen Vorsorge zu treffen.
 
Auf die gesetzliche Rentenversicherung, mit ihrem zukünftig stark reduzierten Leistungsniveau, können Sie sich nicht allein verlassen.
 
Gerade deshalb hat Ihr Arbeitgeber, basierend auf den „Tarifvertrag über Einmalzahlung und Altersvorsorge“, entsprechende Betriebsvereinbarungen abgeschlossen und gibt somit Ihnen als Mitarbeiter die Möglichkeit, bestimmte Entgeltbestandteile bzw. laufendes Entgelt in zusätzliche Anwartschaften auf spätere Versorgungsleistungen bei der Pensionskasse umzuwandeln.
 
Hierbei werden Teile des Bruttoentgeltes steuer- und sozialversicherungsfrei (lt. Beschluss der Bundesregierung auch nach 2008) in Altersvorsorge-Beiträge umgewandelt. Tarifmitarbeiter erhalten zusätzlich erhebliche Zuschüsse vom Arbeitgeber.
 
Der Gesetzgeber und der Tarifvertrag lassen eine steuerfreie Brutto-Entgeltumwandlung bis zu 8 % der jeweiligen jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2024 = maximal 7.248,00 €) in eine Altersversorgung zu. Sozialversicherungsfrei sind davon allerdings nur 4 %.
 
Handeln Sie und nutzen Sie Ihre Wandlungsmöglichkeiten noch in diesem Jahr.
 
Sparen Sie dabei noch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sowie sichern Sie sich als Tarif-Mitarbeiter die erheblichen Zuschüsse des Arbeitgebers.
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Auf einen Blick:

 

Entgeltumwandlung:
Verzicht auf Entgeltansprüche
Wandlungsmöglich-keiten:
 
Tarifmitarbeiter und Auszubildende
·       Monatliches Entgelt
·       Entgeltumwandlung Grundbetrag
·       Zusätzliches Urlaubsgeld
·       Tarifliche Jahresleistung
 
Außertarifliche Mitarbeiter
·       Monatliches Entgelt
Wandlungshöhe:
Bis maximal 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung 
(2024 = maximal 3.624,00 € )
Leistungen:
·       Erwerbsminderungsrente
·       Altersrente (bereits mit Alter 60 möglich)
·       Hinterbliebenenrente (abwählbar)
Vorteile:
·       Steuer- und sozialversicherungsfrei
(auch nach 2008 lt. Beschluss der Bundesregierung)
·       Zuschüsse Ihres Arbeitgebers für Tarifmitarbeiter
Mindestumwandlung von
478,57 €                  →  Zuschuss 134,98 €
je weitere 100 €     
Zuschuss   13,00 €
·       Sehr günstige Kostenstruktur der Pensionskasse 
(u.a. keine Vertriebs- u. Abschlusskosten für Außendienst, keine Dividende an Aktionäre)
·       3,5 % = hohe Garantieleistungen der Pensionskasse
·       Zusätzliche, jährliche Erfolgsbeteiligung am Ergebnis der Pensionskasse;z. B. bereits gewährte Anpassungsraten zum jeweils 01.01. des Jahres:
2005 = 0,57 %, 2006 = 0,96 %, 2007 = 1,42 %, 
2008 = 1,72 %, 2009 = 5,23 %, 2010 = 1,38 %
2011 = 1,22 %  2012 = 2,60 %   2013 = 0,35 %
2016: Tarif-A =  1,1 %, Tarif-B = 2,75 % 
2017, 2018 und 2019: Tarif-B = 1,75 %
2020: 0,6 % Tarif-B, 2021: 1,75 % Tarif B
2022: 1,75 % Tarif B, 2023: 4,0 % Tarif B und C
2024: 1,75 % Tarif B und 1,5 % Tarif C
·      Anwartschaft bei der Pensionskasse HT Troplast VVaG Pensionskasse mit sehr gutem Ranking:

http://www.rankingweb.de/WebExpose/_Analyse_2007.pdf
 

 

 
Senden Sie Ihren Antrag kurzfristig an uns.
Antrag auf Entgeltumwandlung
Antrag auf Entgeltumwandlung_mit DS_2018[...]
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