Zusatzversicherung
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Zusatzversicherung
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Mitgliedschaft
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Beiträge
· Mitglied
· Unternehmen
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- Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird in der Pensionskasse in 2018 umgesetzt. Dazu wird es eine Satzungsänderung geben, damit ab 2018 8 % der Jahresbeitragsbe- messungsgrenze der Rentenversichrung in den ZV-Tarif eingebracht werden kann.
- staatliche Zulagen für Beiträge aus Nettoeinkommen (u. a. für Beiträge in der Grundversicherung und ggf. Zusatzversicherung)
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Wartezeit
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keine
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Leistungsarten
· Erwerbsminderungsrente
· Altersrente
· Witwen-/Witwerrente,
Waisenrente |
ja
ja
ja, leistungserhöhender
Verzicht möglich |
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Leistungshöhe (Jahresrente)
· Erwerbsminderungsrente
Altersrente
· Witwen-/Witwerrente
· Waisenrente
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errechnet sich aus der Summe der jährlichen Rentenbausteine nach Tabelle; bei Abwahl der Hinterbliebenenversorgung Erhöhung durch Aufschlagsfaktor
wie Erwerbsminderungsrente 60 % des Anspruchs auf Alters- oder
Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge
15 % für Halbwaisen,
40 % für Vollwaisen (maximal)
des Anspruchs auf Alters- oder Erwerbsminderungsrente
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Leistungsvoraussetzungen
· Erwerbsminderungsrente
· Altersrente
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Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. Vollendung des 60. Lebensjahres und kein bestehendes Arbeitsverhältnis mit der Firma
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· Witwen-/Witwerrente,
Waisenrente |
Tod des Versicherten und keine Abwahl der Hinterbliebenenrente
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Unverfallbarkeit
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sofort unverfallbar
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Insolvenzschutz
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Keine Sicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, jedoch Bildung von staatlich geregelten und über-wachten
Sicherungsvermögen und einer Verlustrücklage
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Fragen zur Zusatzversicherung
- Welche Mitgliedschaft ist möglich?
- KANN ICH FREIWILLIGE BEITRÄGE EINZAHLEN ?
- Sind die Beiträge „riesterfähig“ ?
- Kann ich mir die eingezahlten Beiträge bei Bedarf auszahlen lassen ?
- Was geschieht mit den eingezahlten Beiträgen bei Austritt aus dem Unternehmen vor Eintritt des Versorgungsfalles?
- Welche Leistungen gewährt mir die Pensionskasse ?
- Wann besteht ein Anspruch auf Rente ?
- In welcher Höhe werden Renten in der Zusatzversicherung gezahlt ?
Welche Mitgliedschaft ist möglich ?
besteht - mit Abzug in der Zusatzversicherung),
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1.) |
Alter zum Ende des Kalenderjahres bei erstmaliger Beitragszahlung bzw. bei Eintritt des Versorgungsfalles |
2.) |
bei einer Garantieverzinsung von 3,5 % p. a. und einer angenommenen zusätzlichen Überschusszuweisung von 1,0 % bzw. 2,5 % p. a. |
Verzichtet der Mitarbeiter auf die Hinterbliebenenversorgung, erhöht sich die eigene Rente (z. B. bei einem männlichen Mitarbeiter mit Rentenbeginn im Alter 63 um 18,41
%). Der entsprechende Verzichts-antrag ist spätestens mit Ablauf des Monats, der auf den Eintritt des Versicherungsfalles folgt, zu stellen. Im Falle der vorgezogenen Altersrente oder Altersrente ist
er spätestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres zu stellen.
Wird die Altersrente bereits vor 65 in Anspruch genommen, vermindert sich die Rente aufgrund der verlängerten Rentenbezugsphase (z. B. bei einem männlichen Mitarbeiter mit Rentenbeginn im Alter 63 um 12,46 %).