Entgeltumwandlung und Altersvorsorge
Die Sicherung des Lebensstandards im Alter, bei Invalidität und im Todesfall für die Hinterbliebenen stützt sich bekanntlich auf die
„drei Säulen“
- gesetzliche Rentenversicherung
- betriebliche Altersversorgung
- Eigenvorsorge.
Im Hinblick auf die immer schwieriger werdende gesamtwirtschaftliche Lage sowie die zunehmenden Belastungen der öffentlichen
Haushalte und sozialen Sicherungssysteme, auch gerade wegen der demografischen Entwicklungen in Deutschland, wird es immer wichtiger, eigene Maßnahmen zu einer zusätzlichen
Vorsorge zu treffen.
Auf die gesetzliche Rentenversicherung, mit ihrem zukünftig stark reduzierten Leistungsniveau, können Sie sich nicht allein
verlassen.
Gerade deshalb hat Ihr Arbeitgeber, basierend auf den „Tarifvertrag über Einmalzahlung und Altersvorsorge“, entsprechende
Betriebsvereinbarungen abgeschlossen und gibt somit Ihnen als Mitarbeiter die Möglichkeit, bestimmte Entgeltbestandteile bzw. laufendes Entgelt in zusätzliche Anwartschaften auf spätere
Versorgungsleistungen bei der Pensionskasse umzuwandeln.
Hierbei werden Teile des Bruttoentgeltes steuer- und sozialversicherungsfrei (lt. Beschluss der
Bundesregierung auch nach 2008) in Altersvorsorge-Beiträge umgewandelt. Tarifmitarbeiter erhalten zusätzlich erhebliche Zuschüsse vom
Arbeitgeber.
Der Gesetzgeber und der Tarifvertrag lassen eine steuerfreie Brutto-Entgeltumwandlung bis zu 8 % der jeweiligen jährlichen
Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2025 = maximal 7.728,00 €) in eine Altersversorgung zu. Sozialversicherungsfrei sind davon allerdings nur 4
%.
Handeln Sie und nutzen Sie Ihre Wandlungsmöglichkeiten noch in diesem Jahr.
Sparen Sie dabei noch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sowie sichern Sie sich als Tarif-Mitarbeiter die erheblichen Zuschüsse
des Arbeitgebers.
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Auf einen Blick:
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Entgeltumwandlung: |
Verzicht auf Entgeltansprüche
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Wandlungsmöglich-keiten:
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Tarifmitarbeiter und Auszubildende
· Monatliches
Entgelt
· Entgeltumwandlung
Grundbetrag
· Zusätzliches
Urlaubsgeld
· Tarifliche
Jahresleistung
Außertarifliche Mitarbeiter
· Monatliches
Entgelt
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Wandlungshöhe:
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Bis maximal 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
(2025 = maximal 3.864,00 € ) |
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Leistungen:
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· Erwerbsminderungsrente
· Altersrente
(bereits mit Alter 60 möglich)
· Hinterbliebenenrente (abwählbar)
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Vorteile:
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· Steuer- und
sozialversicherungs-frei (auch nach 2008 lt. Beschluss der Bundesregierung)
· Zuschüsse Ihres Arbeitgebers für
Tarifmitarbeiter
Mindestumwandlung von 478,57 € → Zuschuss 134,98 € je weitere 100 € → Zuschuss 13,00 € Sehr günstige Kostenstruktur der Pensionskasse (u.a. keine Vertriebs- u. Abschlusskosten für Außendienst, keine Dividende an Aktionäre)
Attraktive
Überschussbeteiligung in den Tarifen zusätzlich zum Tarifzins:
Ø der letzten 22 Jahre im ZV-Tarif A: 0,8 % pro Jahr
Ø der letzten 5 Jahre im ZV-Tarif B: 1,9 % pro Jahr Ø der letzten 4 Jahre im ZV-Tarif C: 2,5 % pro Jahr |