Altersvorsorgezulage („Riester-Zulage“) /

Sonderausgabenabzug auf Pensionskassenbeiträge

Als Mitglied der Pensionskasse HT Troplast VVaG haben Sie die Möglichkeit, auf Ihren entrichteten Mitgliedsbeitrag staatliche Förderungen zu beantragen.

 

1.) Die staatliche Altersvorsorgezulage ("Riester-Zulage") setzt

     sich aus Grund- und Kinderzulage zusammen. Kinderzulagen

     gibt es für alle Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht.

     Folgende Höchstzulagen werden jährlich gewährt:

 

 

 

Jahr
Grundzulage
Kinderzulage je Kind
2005
 76 €
 92 €
2006 und 2007
114 €
138 €
ab 2008
154 €
185 €

 

        

 

     

 

Um die volle Zulage zu erhalten, muss ein Beitrag in bestimmter Höhe entrichtet werden. 
Dieser beträgt
 ab 2008 4% des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes des Vorjahres. Durch Ihren Mitgliedsbeitrag zur Pensionskasse haben Sie bereits 1,5 % zuzüglich der Zulagen gezahlt.

Auch wenn Sie mit Ihrem Mitgliedsbeitrag zur Pensionskasse diesen Beitrag nicht vollständig zahlen, können Sie die Zulage beantragen und erhalten eine anteilige Förderung.

Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden. Stichtag ist der 31.12.2010 für 2008.

Sofern Sie ein Antragsformular benötigen, rufen Sie uns an 02241 9953-3440 oder senden uns eine E-Mail.

 

 

 

2.)
 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beitragszahlungen zur geförderten Altersvorsorge auch bei der Einkommensteuer als Sonderausgabenabzug geltend zu machen.

 

Der Sonderausgabenabzug wird beim Finanzamt mit der Anlage AV und der bereits im März übersandten Bescheinigung gemäß § 10 Abs 5 EStG beantragt. Nähere Informationen hierzu können Sie der Anleitung zur Anlage AV entnehmen. Anlage AV und Anleitung erhalten Sie von Ihrem Finanzamt.