Altersvorsorgezulage („Riester-Zulage“) /
Sonderausgabenabzug auf Pensionskassenbeiträge
Als Mitglied der Pensionskasse HT Troplast VVaG haben Sie die Möglichkeit, auf Ihren entrichteten Mitgliedsbeitrag staatliche Förderungen zu beantragen.
1.) Die staatliche Altersvorsorgezulage ("Riester-Zulage") setzt
sich aus Grund- und Kinderzulage zusammen. Kinderzulagen
gibt es für alle Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht.
Folgende Höchstzulagen werden jährlich gewährt:
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Jahr
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Grundzulage
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Kinderzulage je Kind
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2005
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76 €
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92 €
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2006 und 2007
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114 €
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138 €
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ab 2008
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154 €
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185 €
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Um die volle Zulage zu erhalten, muss ein
Beitrag in bestimmter Höhe entrichtet werden. Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden. Stichtag ist der 31.12.2010 für 2008. Sofern Sie ein Antragsformular benötigen, rufen Sie uns an 02241 9953-3440 oder senden uns eine E-Mail.
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2.) |
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beitragszahlungen zur geförderten Altersvorsorge auch bei der Einkommensteuer als Sonderausgabenabzug geltend zu machen.
Der Sonderausgabenabzug wird beim Finanzamt mit der Anlage AV und der bereits im März übersandten Bescheinigung gemäß § 10 Abs 5 EStG beantragt. Nähere Informationen hierzu können Sie der Anleitung zur Anlage AV entnehmen. Anlage AV und Anleitung erhalten Sie von Ihrem Finanzamt. |
